Qualitätssicherung
Kinderschutz
Wir richten uns in unserer Arbeit nach der Rahmenvereinbarung zum Schutzauftrag der Kinder-und Jugendhilfe gemäß §§ 8a und 72a SGB VIII aus.
- Vorliegen eines Schutzkonzeptes zur Gefährdungseinschätzung
- Kinderschutzfachkraft gemäß § 8a SGB VIII
- Teilnahme an der AG Kinderschutz Nord, sowie an der regionalen und bezirklichen AG § 78 SGB VIII
Partizipation
- Trägerberichte unter Beteiligung aller Familienmitglieder bei der Gestaltung und Verschriftlichung der Hilfeziele
- Bilanzierung während des Hilfeprozesses
- Wertschätzung, Allparteilichkeit, Transparenz in der Beratung/Therapie
- Evaluation
Weitere Qualitätsmerkmale des Trägers FamilienABC
- Das Team verfügt über zertifizierte Zusatzqualifikationen der DGSF/SG
- Co-Arbeit m/w
- Regelmäßige Teambesprechung und externe Supervision
- Teilnahme an Fachtagen
- Fortbildungen
- Dokumentation der Fälle unter Berücksichtigung des Datenschutzes
- Kooperation mit dem ASD und sozialräumliche Vernetzung
- Qualitätsentwicklungsvereinbarung mit der BASFI